Sie würden gerne einen Erstvorstellungstermin vereinbaren?

  • Füllen Sie dazu bitte das Kontaktformular aus und schicken es ab. Sie können das Kontaktformular auch ausdrucken und uns per Post zusenden.
  • Bitte geben Sie im Kontaktformular ihre Telefonnummer an, damit wir Sie bei Terminverschiebungen auch telefonisch erreichen können.
  • Untersuchungen und Gespräche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wenn Sie zu uns kommen …

  • … werden Sie vielleicht aufgefordert unseren umfangreichen Elternfragebogen auszufüllen. Wenn Sie ihn nicht schon ausgehändigt bekommen oder ihn verloren haben können sie ihn auch HIER herunterladen und ausdrucken. Bitte füllen Sie ihn rechtzeitig aus, und schicken uns den sorgfältig ausgefüllten Fragebogen bitte bevorzugt per Mail oder auch per Post zu (unsere Adresse auf der ersten Seite passt genau in das Fenster eines Fensterbriefumschlags).
  • Weiterhin benötigen wir zum ersten Termin:
    • Krankenversicherungskarte des Kindes/Jugendlichen
    • Ggf. einen Überweisungsschein (vom Hausarzt oder Kinderarzt)
    • Vorbefunde, z.B. über frühere ärztliche oder psychologische Untersuchungen/Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte; Berichte von Ergotherapien, über Logopädiebehandlungen oder aus der Kita
    • gelbes Untersuchungsheft
    • möglichst alle Schulzeugnisse in Kopie
    • Einverständnis aller Sorgeberechtigten mit einer Vorstellung/Behandlung in der Praxis
    • Namen der Medikamente, die ihr Kind einnimmt, inkl. Hinweis auf eventuelle Unverträglichkeiten
  • Bitte kalkulieren Sie für die Dauer des Erstgespräches mindestens 1 Stunde ein. Die Termine zum weiteren Vorgehen werden dann mit Ihnen in der Praxis abgesprochen.

Übrigens …

  • Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist die Behandlung einer psychischen Krankheit kostenlos. Voraussetzung ist die Vorlage der Versichertenkarte.
  • Privatversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen eine Erstattung der Privatrechnung.
  • Leistungen, die nicht der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen (z.B. Stellungnahmen oder Gutachten nach §35a KJHG), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  • Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen behalten wir uns vor ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne eine Mail schicken.

Vielen Dank!